25.01.2022: Verändertes Lolliverfahren

In den Medien überschlagen sich gerade die Nachrichten bezüglich der Veränderung der Teststrategie an unseren Schulen. Die Pressemitteilung dazu hat uns gerade erst erreicht, deshalb für Sie hier die wichtigsten Infos, die unsere Schule betreffen:

  • Ab morgen werden nur noch Pooltests (wie schon vor den Weihnachtsferien) entnommen. Dies geschieht in dem bisherigen Testrhythmus:
  • montags und mittwochs: Klassen 1 und 2
  • dienstags und donnerstags: Klassen 3 und 4
  • Die Rückstellproben entfallen bis auf weiteres

Im Falle eines negativen Pools erhalten Sie weiterhin keine Info und Ihr Kind kann ganz normal zur Schule kommen!

Im Falle eines positiven Pools erhalten Sie eine Information über die Feststellung dieses Befundes.

Um diesen aufzulösen, möchten wir Sie bitten, direkt oder auch am nächsten Morgen einen offiziellen Test in einem Testzentrum durchführen zu lassen.

 

Falls Ihnen dies nicht möglich ist, können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Schule kommen, dort kann es sich mit einem Antigen - Schnelltest testen. Bitte schicken Sie Ihr Kind in diesem Fall nicht mit dem Schulbus zur Schule!

 

Die Kinder, die durch den Schnelltest negativ getestet werden, dürfen am Unterricht teilnehmen.

 

Die positiv getesteten Kinder müssen sich unmittelbar in häusliche Isolation begeben.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung 


22.12.2021: Testablauf nach den Weihnachtsferien


25.11.2021: Datenübermittlung an unser Labor

Liebe Eltern,

wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch einige Infos bezüglich der Datenübermittlung an unser Labor (MVZ Dr. Eberhard & Partner Dortmund) im Rahmen der Rückstellproben (Lolli - Tests ab Anfang Januar 2022) zukommen lassen:

 

  • Die rechtliche Grundlage für die Entnahme der Rückstellproben sowie die Datenverarbeitung im Rahmen des Rückstellprobensystems ist in der aktuell gültigen Fassung der Coronabetreungsverordnung (vom 13.11.2021) verankert.
  • Die Schule ist gem. § 120 Abs. 1 SchulG i.V.m. § 1 Abs. 1 VO DV I berechtigt und verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus § 3 Abs. 4 CoronaBetrVO die Durchführung der Pooltestungen inkl. der Rückstellproben erforderlichen personenbezogenen Schülerinnen- und Schüler-Daten zu erheben. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern sind entsprechend gem. § 120 Abs. 2 SchulG zur Angabe der erforderlichen Daten verpflichtet. Die Schule ist sodann gem. § 3 Abs. 5 Satz 3 CoronaBetrVO befugt, die erforderlichen Daten an die Labore zu übermitteln.
  • Die CoronaBetrVO ist für die Datenverarbeitung die spezielle Rechtsgrundlage, auf Basis der Art. 9 Abs. 2 lit. I DSGVO.
  • Individuelle Einwilligungen der Betroffenen bedarf es daher nicht.
  • Selbstverständlich werden die Daten nur zweckgebunden - ausschließlich zur Durchführung der Lolli-Testungen - genutzt.
  • Auf unserer Homepage wird in Kürze die Verschwiegenheitserklärung nach Geheimnisschutz-Neuregelung und Information zu den Schultestungen veröffentlicht, die uns das Labor MVZ Dr. Eberhard § Partner Dortmund zugesandt hat.

 

Bitte denken Sie daran, bis allerspätestens Freitag (26. November 2021) mögliche Änderungen Ihrer Mailadresse oder Ihrer Mobilfunknummer, Ihrer jeweiligen Klassenlehrerin mitzuteilen.

 

Nur bei pünktlicher Übermittlung aller Daten kann gewährleistet werden, dass wir am 10. Januar alle registrierten Etiketten zum Versenden der Rückstellproben vorliegen haben!

Sollten darüberhinaus noch Bedenken bestehen, würden wir Sie bitten, sich mit mir in Verbindung zu setzen: anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Kooperation

Anja Stute

 

Die Verschwiegenheitserklärung des Labors können Sie hier downloaden:

Download
Verschwiegenheitserklärung MVZ Dr. Eberh
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16.11.2021: Informationen zur Optimierung des Lolli-Testverfahrens nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

 

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore. 

 

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes: 

 

Schritt 1: Pooltestung am Testtag

 

  • Negative Pool-Testung: Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.

 

  • Positive Pool-Testung: Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt. Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.

 

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung

Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. 

 

  • Negative Rückstellprobe Ihres Kindes: Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 

 

  • Positive Rückstellprobe Ihres Kindes: Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore[1] informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben. 

 

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

 

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt. 

 

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können. 

 

Sollten Ihre Mobilfunknummer oder Ihre Emailadresse nicht bei uns im Sekretariat hinterlegt sein, bitten wir Sie uns diese bis Montag, den 22. November über Ihre jeweilige Klassenlehrerin mitzuteilen. 

 

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mailadresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden. 

 

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Anja Stute

- Vertretung der Schulleitung - 


Informationen zum Lolli Test



Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die „Lolli-Tests“ (PCR-Tests) ab Montag, den 10.05.2021 die bisherigen Selbsttests an unserer Schule ablösen!

 

Auch wenn der Vorgang zunächst komplizierter zu sein scheint, sind diese Lolli-Tests für die Kinder einfacher zu handhaben und außerdem weisen sie eine deutlich höhere Sensitivität auf, als die derzeit eingesetzten Selbsttests.

 

Es handelt sich dabei um sogenannte Pool-Tests, d.h. mit dem Test wird untersucht, ob jemand in der Gruppe angesteckt ist. Der Test prüft NICHT, ob ein bestimmtes Kind angesteckt ist. Dieser Ablauf der Testungen ist durch das Ministerium für Schule und Bildung geplant und für die Schulen vorgegeben.

 

Ablauf Lolli - Test:

  • Ihr Kind kommt wie bisher normal zur Schule. 

 

  • In der ersten Unterrichtsstunde führt die Lehrerin mit Ihrem Kind einen Lolli-Selbsttest durch. Dazu nimmt ihr Kind ein Teststäbchen und lutscht 30 Sekunden daran.

 

  • Die Teststäbchen aller Kinder einer Klasse werden anschließend in ein größeres Röhrchen gesteckt. Dieses Röhrchen wird am gleichen Morgen von einem Transportunternehmen abgeholt und in ein Labor gebracht. 

 

  • Die Schulleitung erhält von dort bis spätestens zum nächsten Morgen 6 Uhr eine Nachricht, sollte es ein positives Testergebnis in ihrer Lerngruppe geben.

 

  • Sollte das Ergebnis der Klasse positiv sein, ist bei allen Kindern der Klasse eine Einzeltestung am darauffolgenden Tag zu Hause nötig. Dieser Einzeltest muss dann von einem Erziehungsberechtigten des Kindes bis 9.00 Uhr morgens wieder zur Schule gebracht werden. Die erforderlichen Testmaterialien werden Ihnen zuvor durch die Schule ausgehändigt!

  

  • Schüler/innen, die einem positiven Pool angehören, gelten als sogenannte „Corona-Verdachtsfälle“. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation. Das Labor überprüft dann im Anschluss die Einzeltests und informiert Sie als Eltern sowie das Gesundheitsamt über das Ergebnis.

 

  • Bei Positivtestung müssen die Auflagen der zuständigen Behörde befolgt werden.

 

  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne Nachweis des negativen Tests nicht möglich.

 

Das wichtigste bei dem gesamten Ablauf ist natürlich Ihre Erreichbarkeit durch die Klassenlehrerin am Tag der Pooltestung bis zum darauffolgenden Morgen (späteste Benachrichtigung im Falle einer Positivtestung: 6.00 Uhr am Folgetag).

 

 

  

 

Eingehende Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

 

Wir hoffen, mit Hilfe dieser neuen kindgerechteren und sensitiven Tests einen großen Schritt in die richtige Richtung machen zu können !


Weitere Informationen zum Lolli-Test


Weiterhin gibt es noch zwei Erklärvideos vom Ministerium für Schule und Bildung.

Weiterhin gibt es hier eine Anleitung zur Durchführung der Lolli-Tests.

 

Vielleicht schauen Sie sich als Vorbereitung für den Präsenzunterricht (hoffentlich bald!) diese Videos gemeinsam mit den Kindern an. Die vorherigen Erklärvideos zum Selbsttest haben für eine sehr große Sicherheit und Gelassenheit im Klassenraum gesorgt.


Testnachweise

Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, sind wir seit dem 31.05.2021 berechtigt, Ihren Kindern einen Testnachweis auszustellen. Das Datum des Tests bezieht sich auf den Tag der Durchführung. Ausstellen können wir diesen Nachweis allerdings erst am Folgetag (da uns die Testergebnisse erst am Abend bzw. bis spätestens zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr zugestellt werden). Gerne können Sie mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes Kontakt aufnehmen, um einen Testnachweis zu bekommen. Wir bitten Sie allerdings zu berücksichtigen, dass wir derzeit 135 Kinder an unserer Schule unterrichten, die zwei Mal wöchentlich einen Anspruch darauf haben. Die Kinder werden wie folgt getestet:

  • montags und mittwochs: Klasse 1 und 2
  • dienstags und donnerstags: Klasse 3 und 4

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