Sportunterricht


Sicherheitsbestimmungen für den Schulsport

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinen aktuellen Bestimmungen für die Sicherheitsförderung im Schulsport hinsichtlich der Kleidung und Ausrüstung der Schüler*innen folgendes beschrieben: 

 

1. Kleidung

Die Sportkleidung muss ausreichende Bewegungsfreiheit ermöglichen. Sie darf beim Sport und auch beim Sichern und Helfen während des Sports nicht stören. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass Kleidung und auch die Schuhe der Schüler*innen passen. Sowohl zu große als auch zu kleine Schuhe sind nicht zulässig. 

 

2. Haare

Lange Haare können die Sicht einschränken sowie die Anwendung von Hilfegriffen stören. Zudem besteht die Gefahr des Hängenbleibens an Geräten. Daher sind lange Haare im Sportunterricht stets zusammenzubinden. Lange Haare im Stirnbereich sind durch Spangen oder Bänder zurückzunehmen. Eine entsprechende Ausstattung in der Sporttasche ist daher ratsam, um die Teilnahme am Schwimm- und Sportunterricht jeder Zeit sicherzustellen. 

 

3. Schmuck

Jeglicher Schmuck ist vor dem Schwimm- und Sportunterricht zu entfernen. Das Verletzungsrisiko während des Unterrichts ist zu hoch. Dies gilt auch für Festival- oder Freundschaftsbänder und Uhren. Ohrringe werden bestenfalls morgens zu Hause erst gar nicht angesteckt. Ein Abkleben des Schmucks oder der Bänder ist nicht mehr zulässig und führt zum Ausschluss vom Schwimm- und Sportunterricht. Die Sportlehrkraft haftet nicht für den Schmuck der Kinder und darf diesen bei den Kindern auch nicht an- und ablegen.

 

4. Brillen

Brillenträger*innen sollen beim Schulsport eine sporttaugliche Brille* tragen. Das Abnehmen der Brille erhöht die Verletzungsgefahr. In der Regel dürfen die Kinder der KGS Allendorf ihre Brille im Sportunterricht daher nicht abnehmen. 

Kinder, die diese Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung nicht erfüllen, dürfen leider nicht am Schwimm- und Sportunterricht teilnehmen. Bitte sorgen Sie dafür, dass ihr Kind stets entsprechend ausgestattet ist, um aktiv am Sportunterricht teilnehmen zu können. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Trabitz über Ihre Klassenlehrerin.

 

* Für weitere Erläuterungen siehe Rückseite.

 

Mit freundlichem Gruß

Ihre Fachkonferenz Sport, vertreten durch:

 

Nicola Trabitz  

Silke Metzler            

Ralf Gräser (Klasse 4a)          

Julia Klammt (Klasse 3a)

 

„Eine sportgerechte Brille erfüllt folgende Anforderungen: 

  • Die Brille ist leicht und frei von scharfen Kanten. 
  • Die Kunststoff-Fassung ist elastisch und schwer zerbrechlich. 
  • Die Kunststoffgläser sind splitter- und bruchfrei. 
  • Die Brillenhalterung ist so geformt, dass sie der Brille einen festen Halt gibt“ (Ministerium für Schule und Bildung NRW 2020, S. 14).

Weitere Informationen zur Sicherheit im Schulsport: https://www.schulsport-nrw.de/fileadmin/user_upload/1033_Inhalt.pdf