Corona Informationen



25.01.2023: Corona Verordnung ab 31.01.2023

Liebe Eltern,

durch die Corona Verordnung ergeben sich ab dem 31.01.2023 auch für die Schulen einige Änderungen. Diese haben wir für Sie zusammengefasst.

 

Masken:

  • Keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn
  • Das Tragen einer Maske wird im Fall einer positiven Testung dringend empfohlen.

Testungen:

  • Bei Sympotmen keine verpflichtende Selbsttestung zu Hause 
  • Keine anlassbezogenen Testungen in der Schule
  • Ab Mitte Februar keine Testbestellung der Schulen mehr möglich

Positive Testung:

  • Keine Isolationspflicht mehr 
  • Das Tragen einer Maske für mindestens 5 Tage wird für Innenräume dringend empfohlen. 

Im Krankheitsfall:

  • Wer krank ist, sollte die Schule nicht besuchen (Schüler*innen und Personal)
  • Es gibt keine Attestpflicht
  • Die Hygienemaßnahmen sollten weiterhin eingehalten werden

07.08.2022: Schulbeginn 2022/2023

Liebe Eltern,

wir begrüßen Sie und Ihre Kinder herzlich zum neuen Schuljahr und hoffen, dass Sie sich gut erholen konnten.

 

Bitte denken Sie daran, dass alle Kinder in den ersten ein einhalb Wochen (bis zum 12. August) 4 Stunden Klassenlehrerinnen - Unterricht haben werden.

Laut Vorgabe des Ministeriums werden wir Ihrem Kind am ersten Schultag einen Test anbieten.

 

Entgegen unserer Bitte vor den Sommerferien brauchen Sie deshalb nicht vor Schulbeginn eine Bürgerteststelle aufsuchen!

 

Alle Kinder werden von uns am ersten Schultag einen Test angeboten bekommen!

 

Darüber hinaus erhält jedes Kind 4 zusätzliche Tests um zu Hause anlassbezogen durch einen Erziehungsberechtigten getestet zu werden (genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief der neuen Schulministerin Frau Dorothee Feller, den ihr Kind am ersten Schultag über die Elternpost erhält)!

 

Bitte denken Sie daran, dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht besteht und geben Sie Ihrem Kind auch unbedingt eine zusätzliche Ersatzmaske mit!

 

Die Eltern der Schulanfänger bitten wir, Ihr Kind zu Hause vor Beginn des Gottesdienstes zu Hause zu testen. Darüberhinaus wären wir Ihnen dankbar, wenn alle Eltern und Angehörigen, die an der Einschulungsfeier teilnehmen möchten ebenfalls „frisch“ getestet erscheinen würden. Es muss kein Nachweis einer Bürgerteststelle erbracht werden, ein häuslicher Test am Morgen würde ausreichen.

 

Wir wünschen Ihnen einen guten Start und freuen uns auf Ihre Kinder!

Ihr Kollegium der KGS Allendorf


09.03.2022: Informationen zur veränderten Teststrategie

Aufgrund der Schulmail vom 07.03.2022 ergeben sich Veränderungen bezüglich der Testverpflichtung: 

 

Immunisierte Kinder im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung sind Personen, die über eine nachgewiesene Immunisierung verfügen. Diese Immunisierung ist zu erreichen:

  • durch zweifache Impfung ab dem 14. bis 90. Tag
  • durch Genesung zwischen dem 28. bis 90. Tag (die Genesung muss durch einen PCR-Test nachgewiesen sein)

(gemäß der Buchstaben A. oder B. der Anlage 2 zur Coronaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung, diese können Sie hier einsehen und herunterladen).

 

Bitte prüfen Sie selbstständig, ob Ihr Kind aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung der Testverpflichtung unterliegt oder als immunisierte Person gilt!

 

Alle Eltern müssen die „Bescheinigung über die Durchführung der Selbsttests“ bis Montag, den 14.03.2022 bei der jeweiligen Klassenlehrerin abgegeben haben. 

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie auch bei Befreiung der Testverpflichtung diese Bescheinigung ausfüllen sollen. Uns ist es kaum möglich, bei allen Kindern die Testverpflichtung auszurechnen. Dies obliegt Ihnen als Erziehungsberechtigten!

 

Aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen möchten wir auch an alle Eltern, der bereits immunisierten Kinder appellieren, weiterhin drei Mal wöchentlich zu Hause zu testen (montags, mittwochs und freitags). 

 

Deshalb erhalten in dieser Woche alle Schülerinnen und Schüler Testkids für die häusliche Testung. 

 

Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf


06.02.2022: Corona-Lage an der KGS

Wie zu erwarten hat Corona unsere Schule nun auch erreicht! Einige Kinder befinden sich bereits in häuslicher Isolation oder in Quarantäne.

 

Wir wurden seitens des Schulamtes gebeten, Ihnen im Namen des Gesundheitsamtes folgende Informationen weiterzugeben: 

  • Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens sind die Gesundheitsämter in vielen Fällen nicht mehr in der Lage, eine zeitnahe Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Deshalb verweisen wir auf das Schaubild der Bundesregierung (siehe Homepage) und den Anhang dieses Schreibens.
  • Wir unterscheiden im Folgenden zwischen Kindern in häuslicher Isolation (infizierte Kinder) und Kindern in Quarantäne (Kontaktpersonen von Haushaltsangehörigen).
  • In beiden Fällen darf ein Schulbesuch nicht erfolgen! Bei infizierten Kindern genügt uns als Schule ein positiver Testnachweis einer offiziellen Teststelle. Wir benötigen keinen PCR-Test-Nachweis. 
  • Wir sind gehalten Kinder, die an unserer Schule positiv getestet werden, dem Gesundheitsamt zu melden. 

Anfangs ist es Frau Stute gelungen, mit den meisten positiv getesteten Familien zu sprechen. Das ist seit Mitte dieser Woche nicht mehr leistbar. Dennoch steht Sie Ihnen bei Fragen, Sorgen und Informationen rund um die Testung und die Coronalage an unserer Schule per E-Mail anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule oder telefonisch (in der Regel zwischen 9.45 – 11.15 Uhr) 02393 – 326 zur Verfügung.

 

Umgang mit positiven Pooltestungen

  •  Glücklicherweise haben uns die Befunde bezüglich der positiven Pooltestergebnisse bisher immer in den frühen Abendstunden erreicht, sodass bisher alle Eltern bereit waren eine Teststelle aufzusuchen und uns einen offiziellen Testnachweis zuzusenden! Dafür sind wir allen betroffenen Familien sehr dankbar!
  • Auch bei künftigen positiven Poolergebnissen würden wir weiterhin an Sie als Eltern appellieren, Ihre Kinder in einer offiziellen Teststelle testen zu lassen!

Dies liegt unter anderem darin begründet, dass:

  • die durch ein Testzentrum durchgeführten Tests wahrscheinlich aussagekräftiger sind, als ein von einem Kind selbst durchgeführter Test.
  • wir die Kontaktketten auf dem Schulweg (insbesondere im Bus) vermeiden möchten.
  • wir verhindern möchten, eine Gruppe von SchülerInnen mit möglicherweise einem oder mehreren positiven Kindern im Klassenraum gemeinsam zu testen.
  • wir den SchülerInnen im Moment des positiven Testergebnisses unter Umständen nicht den emotionalen „Beistand“ bieten können, den Sie als Eltern leisten. 

Die beiden ortsansässigen Teststellen sind nach vorheriger Information bereit ihre Testzeiträume soweit wie möglich zu erweitern. 

 

Wir bitten Sie, die Testnachweise zeitnah per LogineoMessenger (Element) an die jeweilige Klassenlehrerin zu schicken. 

Sollte es Ihnen nicht gelingen, bis zum Unterrichtsbeginn eine Teststelle aufzusuchen bzw. den Testnachweis der Klassenlehrerin zuzuschicken, informieren Sie bitte bis spätestens 7.00 Uhr Frau Stute anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule damit wir die Testung in der Schule entsprechend vorbereiten können. 

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet eine offizielle Teststelle aufzusuchen! 

 

„Auflösung“ positiver Pool

Sofern ein oder mehrere Kinder der Klasse einen positiven Testnachweis aufweisen, gilt der Pool als „aufgelöst“. Es ist aber schon mehrfach vorgekommen, dass der Pool nicht „aufgelöst“ werden konnte, da alle Einzeltestnachweise negativ waren. Dies ist vermutlich der hohen Sensitivität der Lollitests geschuldet. Alle Klassen mit einem positiven Poolergebnis werden so lange täglich mit einem Antigenschnelltest in der Schule getestet, bis ein negatives Pooltestergebnis vorliegt. 

Distanzlernen

  • Kinder, die sich in Quarantäne befinden, fertigen ihre Schulaufgaben in Absprache mit der jeweiligen Klassenlehrerin im Distanzlernen zu Hause an. 
  • Kinder, die sich in häuslicher Isolation befinden (also selbst positiv getestet sind) fertigen ihre Aufgaben an, insofern sie fit genug sind! 
  • Es werden keine SchülerInnen gebeten, die Kinder in häuslicher Isolation oder Quarantäne als „Postboten“ mit Materialien zu versorgen. Dabei beziehen wir uns auf die Coronaschutzver-ordnung vom 26.01.22. 
  • Die Klassenlehrerinnen organisieren das Distanzlernen unterschiedlich, deshalb ist eine jeweilige Abstimmung mit der einzelnen Lehrerin per LogineoMessenger (Element) erforderlich. 
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns um eine zeitnahe „Versorgung“ der Kinder im Distanzlernen bemühen, aber dies nicht im Laufe eines Vormittages bewerkstelligen können. 

„Lolli-Test-Urlaub“

  • Genesene Kinder (dazu reicht der positive Nachweis einer offiziellen Teststelle) nehmen ab Datum der Abstrichentnahme (PCR – Test) bzw. Testnachweis eines Antigenschnelltests für den Zeitraum von 8 Wochen nicht an den Lolli-Pooltests der jeweiligen Klasse teil. Sie haben sozusagen „Lolli-Test-Urlaub“.
  • Wir dokumentieren hier vor Ort die genauen Daten, sodass die Kinder nach Ablauf der 8 Wochen automatisch wieder an den Lolli-Tests der Klasse teilnehmen. 

 

 

Bitte beachten Sie die folgende Tabelle zur Quarantäneregelung der Schulkinder!

 

! ! ! Hervorzuheben ist dass sich positiv getestete Schulkinder erst nach mind. 48 Stunden ohne Symptome nach 7 Tagen Freitesten können ! ! !

Personenkreis Quarantänedauer Freitesten möglich ab Hinweis
 Schulkind positiv getestet

 10 Tage, beginnend mit

- dem ersten Auftreten von Symptomen

- dem Tag des PCR-Tests (Maßgeblich für die Berechnung der Quarantänedauer ist der Tag des PCR-Tests, unabhängig davon, dass das Ergebnis möglicherweise später vorliegt).  

Tag 7

Freitestung an Tag 7 ist nur möglich, wenn das Kind vorher mind. 48 Stunden Stunden symptomfrei war!

 

Wenn an Tag 10 noch Symptome vorhanden sind, verlängert sich die Quarantäne automatisch.

Haushaltsangehöriger positiv getestet

10 Tage, beginnend mit

- dem ersten Auftreten von Symptomen

- dem Tag des PCR-Tests (Maßgeblich für die Berechnung der Quarantänedauer ist der Tag des PCR-Tests, unabhängig davon, dass das Ergebnis möglicherweise später vorliegt).

Tag 5  
Enge Kontaktperson außerhalb des eigenen Haushalts positiv getestet

Über eine mögliche Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Unabhängig von einer individuellen Quarantäne sollen sich Kontaktpersonen für 10 Tage bestmöglich absondern.

 

Als enge Kontaktperson gilt man bei:

- Kontakt mit weniger als 1,5m Abstand für mehr als 10 Minuten ohne Maske

- Gespräche mit dem positiv Getesteten ("Face-to-face-Kontakt") ohne Maske, unabhängig von der Dauer

- Gemeinsamer Aufenthalt in einem schlecht durchgelüfteten Raum für länger als 10 Minuten, auch mit Maske


20.01.2022: häusliche Isolation & Quarantäne

Foto: Bundesregierung - https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724
Foto: Bundesregierung - https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724

Weiterhin erreichte uns heute eine E-Mail des Schulamtes, dass die Gesundheitsämter aufgrund des hohen Infektionsgeschehens in vielen Fällen nicht mehr in der Lage sind, eine zeitnahe Kontaktpersonennachverfolgung zu gewährleisten.

 

Deshalb wurden wir gebeten, Ihnen das folgende Schaubild zu übermitteln. Dieses können Sie ebenfalls auf der Seite der Bundesregierung einsehen. 

 

Darüberhinaus möchten wir die Eltern von Kindern, deren PCR - Testergebnis positiv ausgefallen ist bitten, sich mit Anja Stute in Verbindung zu setzen:

anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule


01.12.2021: Maskenpflicht

Liebe Eltern,

 

ab morgen (Donnerstag, den 02.Dezember 2021) gilt an unserer Schule für alle Kinder an den Sitzplätzen erneut die Maskenpflicht!

 

Wir möchten Sie bitten, dies mit Ihren Kindern zu besprechen.

 

Denken Sie außerdem täglich an eine frische Maske.

Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie Ihrem Kind eine Ersatzmaske einpacken.

 

Diese Regelung gilt auch für unsere Betreuungsformen (OGS und „kleine Betreuung“).

Lediglich auf dem Schulhof gilt wie bisher keine Maskenpflicht.

 

Bleiben Sie gesund!


16.11.2021: Informationen zur Optimierung des Lolli-Testverfahrens nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

die „Lolli-Tests“ gelten allgemein als ein erfolgreich eingeführtes und etabliertes Testverfahren, welches mittlerweile auch eine wichtige Bedeutung für die Eindämmung des Infektionsgeschehens in der gesamten Gesellschaft erlangt hat. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, und sorgen dafür, dass Ihre Kinder die mit Abstand am besten kontrollierte Altersgruppe sind. Gleichwohl bestehen Chancen, das Testverfahren für alle an dem Projekt Beteiligten zu verbessern und so Entlastung und Planungssicherheit zu schaffen – für die Kinder, für die Lehrkräfte aber insbesondere auch für Sie als Erziehungsberechtigte. Nachfolgend möchten wir Ihnen Informationen zur Optimierung des Testverfahrens an unseren Schulen in der Zeit nach den Weihnachtsferien zukommen lassen.

 

Im Kern sollen Ihre Kinder an den Testtagen zusätzlich zum Pooltest einen Einzel-Lolli-Test in der Schule durchführen, der als sogenannte „Rückstellprobe“ mit an die Labore gesendet wird. Diese wird nur im Falle eines positiven Pooltestergebnisses direkt durch das Labor ausgewertet. Andernfalls erfolgt eine fachgerechte Entsorgung durch die Labore. 

 

Im Konkreten bedeutet die Änderung für Sie folgendes: 

 

Schritt 1: Pooltestung am Testtag

 

  • Negative Pool-Testung: Der im Alltag wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung von Seiten des Labors und Ihr Kind kann in der Ihnen bekannten Form weiterhin am Unterricht teilnehmen.

 

  • Positive Pool-Testung: Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe Ihres Kindes positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall kann in der verbesserten Teststrategie das Labor auf die in der Schule bereits entnommenen Rückstellproben der Kinder zurückgreifen. Das bedeutet, dass Sie, anders als bisher, keinen weiteren Abstrich mehr zu Hause durchführen müssen und somit auch der zusätzliche Weg zur Abgabe der Einzelprobe an die Schule entfällt. Der Einzeltest kann somit direkt von den Laboren ausgewertet werden.

 

Schritt 2: Ergebnisübermittlung der Rückstellprobe bis 6:00 Uhr am Folgetag der Testung

Bereits um 06:00 Uhr am Morgen nach der Pooltestung steht Ihnen das Einzeltestergebnis zum Abruf zur Verfügung. Je nach Labor wird Ihnen das Ergebnis direkt entweder per E-Mail oder per SMS zugeschickt. 

 

  • Negative Rückstellprobe Ihres Kindes: Erhalten Sie die Nachricht, dass das Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes negativ ausgefallen ist, so kann Ihr Kind noch am selben Tag am Unterricht teilnehmen. 

 

  • Positive Rückstellprobe Ihres Kindes: Erhalten Sie die Nachricht, dass das PCR-Testergebnis der Rückstellprobe Ihres Kindes positiv ausgefallen ist, wird das Gesundheitsamt durch die Labore[1] informiert und es gilt die Pflicht für Ihr Kind, sich in Quarantäne zu begeben. 

 

Voraussetzung für die organisatorische Umstellung auf das neue Testsystem ist eine einmalige Registrierung aller am Lollitest-Verfahren teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit den dazu erforderlichen Stammdaten bei den Laboren. Dabei werden folgende Stammdaten erfasst: Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht des Kindes und aktuelle Kontaktangaben der/des Erziehungsberechtigten zur Befundübermittlung (Handynummer und E-Mail).

 

Diese Registrierung wird im Zeitraum vom 16. bis zum 30. November 2021 von den Schulen durchgeführt. 

 

Die Schulen benötigen dafür von Ihnen jeweils eine aktuelle Mobilnummer und Emailadresse, die an die Labore kommuniziert und für die Befundübermittlung durch die Labore verwendet werden. Dies ist erforderlich, damit Sie direkt von den Laboren über die Befunde Ihres Kindes informiert werden können. 

 

Sollten Ihre Mobilfunknummer oder Ihre Emailadresse nicht bei uns im Sekretariat hinterlegt sein, bitten wir Sie uns diese bis Montag, den 22. November über Ihre jeweilige Klassenlehrerin mitzuteilen. 

 

Sollte sich bei Ihnen im Laufe der Zeit Ihre Mobilnummer oder E-Mailadresse verändern, so teilen Sie dies bitte umgehend der Schule mit. Nur so kann ein sicherer Schulbetrieb für alle gewährleistet werden. 

 

Die direkte Information der Labore durch das optimierte Lollitest-Verfahren wird Ihnen und Ihrem Kind mehr Sicherheit für die Planung Ihres persönlichen Alltags geben.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Anja Stute

- Vertretung der Schulleitung - 


06.10.2021: Heutige Schulmail NRW

Liebe Eltern,

die aktuelle Schulmail des Ministeriums hat uns soeben erreicht:

 

Entgegen unserer gestrigen Elterninformation möchten wir Sie informieren, dass ALLE Kinder unserer Schule, bei Wiederbeginn des Unterrichts am Montag, den 25.10.21 entweder:

  • getestet werden müssen (Selbsttest am Montagmorgen in der Schule)
  • oder eine Testbescheinigung eines Bürgertests (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen (Testangebot Samstag oder Sonntag in der Turnhalle gilt weiterhin, oder andere Testmöglichkeiten im Stadtgebiet)

 

Diese Regel gilt nicht für immunisierte (geimpft oder genesene) Personen.

 

 

Am 25. Oktober 2021 werden zusätzlich ALLE SchülerInnen unserer Schule einen Lolli-Test erhalten und durchführen.


05.10.2021: Testangebote nach den Herbstferien

Samstag, 23.10.2021: 14.00 - 15.00 Uhr

Sonntag, 24.10.2021: 11.00 - 12.00 Uhr

Liebe Eltern,

wir freuen uns riesig, Ihnen ein Testangebot einer offiziellen Teststelle an unserer Schule zum Ende der Herbstferien anbieten zu können! Dieses Angebot gilt nur für Schüler und Schülerinnen unserer Schule. 

 

Wir möchten auf jeden Fall positive „Corona-Fälle“ nach den Herbstferien vermeiden und bitten Sie dringend, Ihrer jeweiligen Klassenlehrerin VOR Schulbeginn am Montag, den 25.10.21 per Element ein offizielles Testergebnisvorzulegen. Um dies für Sie zu vereinfachen, zeigt sich die Röhrtal Apotheke Sundern bereit, hier an unserer Schule an den letzten beiden Ferientagen nach vorheriger Anmeldung einen offiziellen Schnelltest durchzuführen.

 

Die Testung wird von einer Apothekerin vorgenommen und dauert nur wenige Minuten. Das Ergebnis kann von Ihnen anschließend von zu Hause aus online abgerufen werden. 

 

Dazu benötigt die Apotheke bei der Anmeldung: die Angabe des gewünschten Testtages, den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes, das Geburtsdatum und eine gültige E-Mail-Adresse, an die das Ergebnis übermittelt werden kann. Wir wären bereit, die Anmeldungen gesammelt an die Röhrtal Apotheke zu übermitteln. Dazu bräuchten wir bis spätestens Freitag, den 07.10.21 Ihre Anmeldung!

 

Wir sind natürlich nicht befugt, ein offizielles Testergebnis von Ihrem Kind bei Wiederbeginn des Unterrichts zu verlangen! Dennoch wären wir sehr erfreut, wenn Sie ein offizielles Ergebnis vorlegen könnten. 

 

Weitere Testangebote finden Sie unter anderem in der Praxis Dr. Evers (Freitag) und in der Rochusapotheke (Samstag). An beiden Stellen ist eine frühzeitige vorherige Anmeldung erforderlich. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Ihr Kollegium der KGS Allendorf

 

Anmeldungen bis spätestens Freitag, den 07.10.21 über die E-Mailadresse: anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule

  • Angabe des Testtages: Samstag oder Sonntag
  • Vor- und Nachname des Kindes
  • Geburtsdatum
  • Gültige E-Mail-Adresse 
  • Einwilligung, dass wir Ihre Daten an die Röhrtal Apotheke weitergeben dürfen

 


24.08.2021: Neufassung der Coronaschutz - und Coronabetreuungsverordnung

Liebe Eltern,


seit dem 23.08.21 gibt es eine Neufassung der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung:

 

CoronaSchutzVO §2 (8): 
„Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“

 

CoronaSchutzVO §4 (5):
 „… Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungsversuch- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.“

Deshalb benötigt Ihr Kind in Zukunft weder einen Testnachweis noch einen Schülerausweis!

 

Ausstellung von Schülerausweisen:


Wer dennoch aus welchen Gründen auch immer einen Schülerausweis benötigt, kann diesen weiterhin über die Klassenlehrerin erbitten. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite auf unserer Homepage. --> Schülerausweise

 

Genesene Kinder - Lolli-Test:


Wir bitten die Eltern von Kindern, die an Corona genesen sind und deren Erkrankung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, sich umgehend mit Frau Stute in Verbindung zu setzen:
 anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule

 

Sonnige Grüße


Ihr Kollegium der KGS Allendorf


23.08.2021: "Mein Kind hat Schnupfen, und nun?"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um noch einmal übersichtlich darzustellen, wann Ihr Kind die Schule besuchen darf und wann es besser zu Hause bleibt, stellen wir Ihnen hier noch den Link zum Schaubild zur Verfügung.

 

 

Schaubild auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung.

17.08.2021: Mitbringen von Süßigkeiten

Liebe Eltern,

 

obwohl es keine Vorgaben seitens des Schulministeriums gibt, würden wir gerne weiterhin auf das Mitbringen von Süßigkeiten, Kuchen etc. anlässlich eines Geburtstages verzichten. Zunächst möchten wir alles in unserer Macht stehende tun, um den Schulbetrieb möglichst im Präsenzunterricht fortsetzen zu können.

 

Wir hoffen, dass möglichst schnell wieder viele Dinge im „Normalbetrieb“ gehandhabt werden können, doch zunächst möchten wir uns vorsichtig verhalten und geben Ihnen Bescheid, sobald wir an dieser Stelle wieder anders verfahren können.


13.08.2021: Große Bitte der Schule - Bürgertestung

Liebe Eltern,


wir hoffen, dass Sie entspannte sonnige Ferien verbringen konnten und freuen uns auf einen Schulstart im Präsenzunterricht!
 Zur Erinnerung: Wir beginnen in den ersten beiden Wochen mit dem Klassenlehrerinnenunterricht, der täglich nach der 4. Stunde endet. Ab dem 30. August gilt dann der reguläre Stundenplan, den Ihr Kind in den ersten Unterrichtstagen erhält.

 

In unserer Schule und auf dem gesamten Schulgelände gelten weiterhin die bekannten Corona-Regeln. Das Tragen von Masken ist auf das Schulgebäude und die Klassenräume beschränkt.
 Ab Mittwoch, den 18.08. beginnen wir wieder mit der regelmäßigen Testung durch die „Lolli-Tests“.


 

Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit und zum Schulstart zu gewährleisten, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihr Kind unmittelbar vor dem ersten Schultag mit einem Bürgertest kostenlos testen lassen würden. Oder alternativ bei Ihren Kindern einen Antigen - Selbsttest durchführen würden (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).

 

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und auf ein spannendes neues Schuljahr!

Ihr Kollegium der KGS Allendorf


28.06.2021: Hygiene Regeln während der Abschlussfeier / Einschulungsfeier

 

 

 

 

 

Liebe Eltern der Abschlussklassen 4,

 

wir möchten Sie am Freitag (02.07.2021), um die Einhaltung der nebenstehenden Hygieneregeln bitten. Diese wurden von der Lehrerkonferenz zum Schutz unserer Kinder vereinbart!

 

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

 

 

Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf

 

 

 

 

Informationen zur Luca-App


17.06.2021: Jetzt gibt es die luca-App auch bei uns, juchuu!


13.06.2021: FFP-2-Maskenpflicht in den Bussen wird aufgehoben

Liebe Eltern,

laut Coronaschutzverordnung (Fassung vom 12.06.21) entfällt die FFP-2- Maskenpflicht in Bussen! Dennoch muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind täglich eine Ersatzmaske dabei hat!

In der vergangenen Woche kam es gehäuft vor, dass Kinder eine zweite Maske brauchten. Von schulischer Seite können wir leider keine Ersatzmasken stellen.

 

Einen guten Start in die Woche wünscht Ihnen

Ihr Kollegium der KGS Allendorf


01.06.2021: Bussituation und Testnachweise

Liebe Eltern,
wir haben uns auf Bitte einiger Eltern entschieden, an einigen Tagen mit den Hagener Kindern wieder ins Dorf zu gehen, um die Bussituation zu „entzerren“.


Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, sind wir seit heute (31.05.2021) berechtigt, Ihren Kindern einen Testnachweis auszustellen. Das Datum des Tests bezieht sich auf den Tag der Durchführung, ausstellen können wir diesen Nachweis allerdings erst am Folgetag (da uns die Testergebnisse erst am Abend bzw. bis spätestens zum nächsten Morgen um 6.00 Uhr zugestellt werden). Gerne können Sie mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes Kontakt aufnehmen, um einen Testnachweis zu bekommen. Wir bitten Sie allerdings zu berücksichtigen, dass wir derzeit 135 Kinder an unserer Schule unterrichten, die zwei Mal wöchentlich einen Anspruch darauf haben. Die Kinder werden bis zu den Sommerferien wie folgt getestet:

  • montags und mittwochs: Klasse 1 und 2
  • dienstags und donnerstags: Klasse 3 und 4
  • Ausnahme: in der Fronleichnams-Kurzwoche werden die Kinder der Klassen 3 und 4 dienstags und mittwochs getestet. Aufgrund der anschließenden Lehrerfortbildung am Montag (Kinder haben unterrichtsfrei!), wird hier für die Klassen 1 und 2 ebenfalls eine Sonderregelung zur Testung eintreten.


Sonnige Grüße,
Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf


22.05.2021: Mögliche Änderung der Betreuungszeiten bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Liebe Eltern,

hier finden Sie das Anmeldeformular, das Sie nutzen können, um gegebenenfalls Ihren Betreuungsbedarf anzupassen. Bitte versuchen Sie, mögliche Änderungen zeitnah vorzunehmen, damit wir entsprechend den Personaleinsatz planen können und senden dies an die bekannte E-Mailadresse: anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule

Gruß

Download
03.05.21 Betreuungsbedarf.pdf
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19.05.2021: Ein herzliches Willkommen für alle Kinder zum normalen Präsenzunterricht mit der Klasse

Liebe Kinder,

wir haben wirklich eine gute Nachricht für euch!

Ab Montag, den 31. Mai 2021 dürfen wir euch alle wieder täglich zum Unterricht in euren Klassen begrüßen!

 

Zum Schutz von uns allen ist es wichtig, dass wir im Unterricht weiterhin unsere Masken tragen.

 

Ihr wisst ja, am liebsten würden wir das Corona-Virus einfach „auf den Mond schießen“...! Aber das ist uns ja bisher leider noch nicht gelungen....

 

Wie bereits in dieser Woche werdet ihr weiterhin zwei Mal in der Woche mit Hilfe des Lolli - Test getestet.

 

Der Sportunterricht findet nach Möglichkeit im Freien statt, dazu erhaltet ihr aber noch genaue Infos durch eurer Klassenlehrerinnen.

 

Wir freuen uns riesig auf euch und hoffen, euch so ein Stück eures “normalen Schultages” zurück geben zu können!

Eure Kolleginnen der KGS Allendorf

 

Liebe Eltern, 

wir sind froh, dass wir nun doch noch vor den Sommerferien den Kindern ein Stück Normalität geben können. Damit verbunden ist eine neue Überarbeitung vom Stundenplan. Dabei haben wir Ihnen gerade heute Nachmittag noch den eigentlichen Stundenplan für den 31.05. vorgestellt.

 

Wir geben unser Bestes, damit wir Ihnen schnell einen Stundenplan zukommen lassen können, der ab dem 31.05. bis hoffentlich zu den Sommerferien feststeht. Vielleicht ändert sich für die Klasse Ihres Kindes auch nichts. Wir drücken die Daumen, dass unsere Stundenplan-Fachfrau kreative Ideen und Lösungen findet!

Ihr Kollegium der KGS Allendorf


07.05.2021: Weitere Informationen zum Lolli-Test


Weiterhin gibt es noch zwei Erklärvideos vom Ministerium für Schule und Bildung.


Weiterhin gibt es hier eine bebilderte Anleitung zur Durchführung der Lolli-Tests.

 

Vielleicht schauen Sie sich als Vorbereitung für den Präsenzunterricht (hoffentlich bald!) diese Videos gemeinsam mit den Kindern an. Die vorherigen Erklärvideos zum Selbsttest haben für eine sehr große Sicherheit und Gelassenheit im Klassenraum gesorgt.


05.05.2021: Lolli-Tests

Liebe Eltern,

 

 

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die „Lolli-Tests“ (PCR-Tests) ab dem kommenden Montag, den 10.05.2021 die bisherigen Selbsttests an unserer Schule ablösen werden !

Auch wenn der Vorgang zunächst komplizierter zu sein scheint, sind diese Lolli-Tests für die Kinder einfacher zu handhaben und außerdem weisen sie eine deutlich höhere Sensitivität auf, als die derzeit eingesetzten Selbsttests.

Es handelt sich dabei um sogenannte Pool-Tests, d.h. mit dem Test wird untersucht, ob jemand in der Gruppe angesteckt ist. Der Test prüft NICHT, ob ein bestimmtes Kind angesteckt ist. Dieser Ablauf der Testungen ist durch das Ministerium für Schule und Bildung geplant und für die Schulen vorgegeben.

 

Ablauf Lolli - Test:

  • Ihr Kind kommt wie bisher an den festgelegten Präsenztagen (Gruppe A oder B) zur Schule. Bitte beachten Sie hierbei nochmal die Neueinteilung der Präsenztage (vgl. Nachricht vom 24.04.2021).

 

  • In der ersten Unterrichtsstunde führt die Lehrerin mit Ihrem Kind einen Lolli-Selbsttest durch. Dazu nimmt ihr Kind ein Teststäbchen und lutscht 30 Sekunden daran.

 

  • Die Teststäbchen aller Kinder einer Lerngruppe werden anschließend in ein größeres Röhrchen gesteckt. Dieses Röhrchen wird am gleichen Morgen von einem Transportunternehmen abgeholt und in ein Labor gebracht. 

 

  • Die Schulleitung erhält von dort bis spätestens zum nächsten Morgen 6 Uhr eine Nachricht, sollte es ein positives Testergebnis in ihrer Lerngruppe geben.

 

  • Sollte das Ergebnis der Lerngruppe positiv sein, ist bei allen Kindern der Lerngruppe eine Einzeltestung am darauffolgenden Tag zu Hause nötig. Dieser Einzeltest muss dann von einem Erziehungsberechtigten des Kindes bis 9.00 Uhr morgens wieder zur Schule gebracht werden. Die erforderlichen Testmaterialien werden Ihnen zuvor durch die Schule ausgehändigt!

  

  • Schüler/innen, die einem positiven Pool angehören, gelten als sogenannte „Corona-Verdachtsfälle“. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation. Das Labor überprüft dann im Anschluss die Einzeltests und informiert Sie als Eltern sowie das Gesundheitsamt über das Ergebnis.

 

  • Bei Positivtestung müssen die Auflagen der zuständigen Behörde befolgt werden.

 

  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne Nachweis des negativen Tests nicht möglich.

 

Das wichtigste bei dem gesamten Ablauf ist natürlich Ihre Erreichbarkeit durch die Klassenlehrerin am Tag der Pooltestung bis zum darauffolgenden Morgen (späteste Benachrichtigung im Falle einer Positivtestung: 6.00 Uhr am Folgetag).

 

 

 

 

 

 

Eingehende Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

 

Wir hoffen, mit Hilfe dieser neuen kindgerechteren und sensitiven Tests einen großen Schritt in die richtige Richtung machen zu können !

 

Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf


23.04.2021: Täglicher Wechselunterricht im rollierenden System!

Liebe Eltern,

die Selbsttests an unserer Schule sind alle sehr gut verlaufen und Ihre Kinder haben sich sehr schnell mit der Handhabung zurecht gefunden.

Ein großes Lob an alle Schülerinnen und Schüler!

 

Dennoch bemüht sich das Schulministerium noch alters- und kindgerechtere Tests anzubieten und arbeitet derzeit an der zeitnahen Einführung der sogenannten „Lolli-Tests“.

 

Damit verbunden ist (aufgrund der Auswertung der Tests) eine Veränderung des bisherigen Wechselmodells an unserer Schule!

Wir wurden gestern vom Schulministerium per Mail angehalten, unser bisheriges rollierendes System auf einen täglichen Wechsel umzustellen. Im Einzelnen heißt das:

  • Kinder der Gruppe A beginnen mit den Wochentagen: Montag, Mittwoch, Freitag - in der darauffolgenden Woche: Dienstag, Donnerstag u.s.w.
  • Kinder der Gruppe B beginnen mit den Wochentagen: Dienstag, Donnerstag - in der darauffolgenden Woche: Montag, Mittwoch, Freitag u.s.w.

 

Dieses Modell wird frühestens ab dem 03. Mai 2021 umgesetzt, genauere Informationen dazu erhalten Sie im Laufe der kommenden Woche! Wenn der Beginn tatsächlich in der ersten Maiwoche wäre, würde die Einteilung für die Woche vom 03.05. - 07.05. 2021 wie folgt aussehen:

  • Montag, 03.05.: Gruppe A
  • Dienstag, 04.05.: Gruppe B
  • Mittwoch, 05.05.: Gruppe A
  • Donnerstag, 06.05.: Gruppe B
  • Freitag, 07.05.: Gruppe A

Uns war allerdings sehr wichtig, aufgrund der Planung Ihrer Arbeitstage, Sie möglichst zeitnah über diese Änderung zu informieren.

 

 

Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165:

"Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft." (vgl. Schulmail vom 22.04.2021).

 

 

Wir wünschen Ihnen ein entspanntes, sonniges Wochenende

 

Ihr Kollegium der Grundschule Allendorf

 

Schulmail: https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021


15.04.2021: Pressemitteilung Ministerin Gebauer

Unter dem folgenden Link, können Sie die gestrige Pressemitteilung von Ministerin Gebauer nachlesen.

 


14.04.2021: Wiederaufnahme des Wechselunterrichts

Liebe Eltern,

wie wir der Pressekonferenz entnommen haben, können wir, falls der Inzidenzwert im HSK unter 200 bleibt, ab Montag den 19.04.21 den Wechselunterricht an unserer Schule wieder aufnehmen.

Das bedeutet, dass 

  • Ihr Kind zu den gewohnten Zeiten der jeweiligen Gruppe (Gruppe A und B) in Präsenz und Distanz unterrichtet wird. (Eine zeitliche Abfolge dazu finden Sie hier auf der Homepage).
  • Am „Bonustag“ Mittwoch den 21.04.21 beginnt die Gruppe A !
  • Bitte prüfen Sie gründlich, ob Sie eine Betreuung Ihres Kindes benötigen.

Pädagogische Gruppe (Notbetreuung), OGS und „Kleine Betreuung“:

  • Falls ein Betreuungsbedarf für die Pädagogische Gruppe (Notbetreuung, OGS, „Kleine Betreuung“) besteht, nutzen Sie bitte das schulinterne Anmeldeformular (das offizielle Formular erhalten Sie daraufhin per Mail und geben es Ihrem Kind ausgefüllt mit zur Schule). Die Anmeldung zu allen Betreuungsformen ab dem 19.04.21 muss bis Freitag, den 16.04.21 bis 14.00 Uhr erfolgt sein. Senden Sie dazu das Anmeldeformular an folgende E-Mail Adresse: anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule oder werfen es in den Briefkasten der Schule.

 

Ihr Kollegium der KGS Allendorf


13.04.2021: Selbsttest

Sehr geehrte Eltern, 

 

im folgenden Brief bekommen Sie wichtige Informationen zu dem Corona-Selbsttest der Kinder in der Schule. 

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt nach den Osterferien allen Schüler*innen sowie den in unserer Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche eine Corona-Selbsttestung zur Verfügung. 

 

Der Besuch der Schule wird an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Corona-Selbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung des Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchsten 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. 

 

Sollten Sie mit der Selbsttestung Ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sein, füllen Sie bitte das Widerspruchs-Formular aus, das Sie auf unserer Homepage im Bereich „Elterninfo – Download“ finden und reichen dies in der Schule ein. 

 

Das Ministerium stellt den Grundschulen den CLINITEST ® Rapid COVID-19 Antigen Self Test zur Verfügung. Um den Kindern die Vorgehensweise dieses Tests in der Schule zu erleichtern, bitten wir Sie, sich vorab mit Ihren Kindern über den Ablauf der Corona-Selbsttestung zu informieren und eventuell z.B. mit einem Wattestäbchen zu üben. 

Erklärvideos zu den Testungen finden Sie hier: 

 

Corona Selbsttest an Bremer Schulen: Wie funktioniert das? 

Link zum Video

Selbsttest - Erklärvideo für Kinder und Eltern

 

Link zum Video

 


 

Folgender organisatorischer Ablauf ist für unsere Schule geplant: 

  • Die Testungen aller Schüler*innen werden jeweils: Gruppe A immer montags und donnerstags und Gruppe B immer dienstags und freitags zu Unterrichtsbeginn unter Anleitung der Klassenlehrerin durchgeführt. 
  • Die Lehrkräfte werden den Test erläuternd begleiten, dürfen selbst aber bei der Probeentnahme nicht helfen. 
  • Ein positives Testergebnis bedeutet nicht zwangsläufig eine akute Infektion. Es ist auch (nach Herstellerangaben) davon auszugehen, dass es zu „Falsch-Positiv-Ergebnissen“ kommen wird. Dies kann aber nur durch eine nachfolgende PCR-Testung beim Hausarzt/ Kinderarzt festgestellt werden. 
  • Stellen Sie bitte Ihre telefonische Erreichbarkeit sicher, da bei einer positiven Testung Ihr Kind direkt abgeholt werden muss. Kann eine sofortige Abholung nicht gewährleistet werden, wird ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt. 
  • Bei positivem Testergebnis besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Namen, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist hier auf Folgendes hin: Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern von zuhause aus Kontakt mit einem Arzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Außerdem informieren Sie bitte enge Kontaktpersonen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnung (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen). 
  • Ein Covid-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamtes in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler*innen mit negativem Testergebnis (oder auch ungültigem Testergebnis) können weiterhin die Schule besuchen. 
  • Bitte informieren Sie uns im Fall einer nachfolgenden PCR-Testung so schnell wie möglich über das Testergebnis. 

Selbsttest in der pädagogischen Gruppe (Notbetreuung):

  • Die Testungen der Schüler*innen, die in dieser Woche die pädagogische Gruppe besuchen, beginnt am Donnerstag, 15.04.2021 (mit Anleitung /Begleitung durch zwei Lehrerinnen).

 

Mit freundlichem Gruß 

Ihr Kollegium der KGS Allendorf

Schritte im Überblick 

Teilnahme am Selbsttest  2x Testung/Vorlage der negativen Ergebnisse ist Voraussetzung für den Schulbesuch! 

 

Test ist negativ:

 Schulbesuch geht weiter

Test ist positiv:

 Eltern werden informiert, Kind wird abgeholt, Informieren engerer Kontakte

 Gesundheitsamt wird informiert

 PCR-Testung wird von Ihnen organisiert, Information an die Schule über das Ergebnis

Test ungültig:

 Test wird in Ruhe noch einmal wiederholt (bei ausreichender Stückzahl)



27.03.2021: Osterferien, Wechselunterricht, und Betreuungsmöglichkeiten

Betreuungsmöglichkeiten während des Wechselunterrichts ab dem 19.04.21:

 

Liebe Eltern,

der Wechselunterricht ist der schulische Beitrag zur Eindämmung der Pandemie durch die konsequente Reduzierung von Kontakten.

 

Daher muss vor der Anmeldung die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden.

 

Die aktuellen Betreuungsmöglichkeiten an unserer Schule können Sie  diesem Schaubild entnehmen.

Betreuungsabfrage ab dem 12.04.2021:

Gerne würden wir (unter Vorbehalt) schon den Betreuungsbedarf bis Ende April abfragen. Zur Anmeldung ihres Kindes zu den Betreuungsformen nutzen Sie bitte folgendes Abfrageformular (entweder .docx oder .pdf):

Download
12.04.21 Betreuungsabfrage.docx
Microsoft Word Dokument 16.4 KB
Download
12.04.21 Betreuungsabfrage.pdf
Adobe Acrobat Dokument 137.0 KB

Senden Sie dieses bitte an:

anja.stute@kgsallendorf.nrw.schule oder werfen es ausgefüllt in den Briefkasten der Schule (links neben der Eingangstür). Sollten darüber hinaus Unklarheiten bzw. weiterer Betreuungsbedarf bestehen, wenden Sie sich an die oben genannte Mailadresse.


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